BAF

Segmentierte Anflugverfahren am Flughafen Frankfurt haben vor Gericht Bestand

Die derzeit geltenden Anflugverfahren von 23.00 Uhr bis 05.00 Uhr zur Entlastung von Offenbach und Hanau bestehen weiter

Ausgabejahr 2012
Datum 12.12.2012

Nr. 07/2012

Kern der Klagen vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof war die Frage, ob eine geringere Anzahl von Menschen durch die Festlegung von Flugverfahren neu oder zusätzlich mit Fluglärm belastet werden darf, wenn dadurch eine größere Anzahl stärker betroffener Menschen entlastet werden kann.

Den Rechtsstreitigkeiten (Hess VGH, Az.: 11 C 491/11.T und 11 C 515/11.T bis 520/11.T) lagen Anflugverfahren am Verkehrsflughafen Frankfurt am Main zugrunde, die das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) Anfang 2011 festgelegt hat. Sie sollen mit einer südlichen Umfliegung von Offenbach und Hanau im Osten und von Mainz im Westen zu einer nächtlichen Entlastung von dicht besiedelten Gebieten beitragen.. Durch diese Anflugverfahren neu- bzw. zusätzlich betroffene Kommunen hatten versucht, mit Klagen die Nutzung dieser Anflugverfahren zu unterbinden.

Nach Auffassung des Gerichts hat sich der Rechtsstreit durch die seit ca. einem Jahr geltenden Nachtflugbeschränkungen im Zeitraum von 23.00 Uhr bis 05.00 Uhr in der Hauptsache erledigt. Die sich stellenden Rechtsfragen konnten aus diesem Grund nicht entschieden werden.

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) hatte versucht, den Verwaltungsgerichtshof zu einer grundsätzlichen Entscheidung zu bewegen. Damit wäre ein höheres Maß an Rechtssicherheit verbunden gewesen. Dem Feststellungsantrag des BAF war das Gericht in seinem Urteil allerdings nicht gefolgt.

Durch die im Urteil ausgeführten Entscheidungsgründe und weiterer Äußerungen, die das Gericht im vorläufigen Rechtsschutzverfahren getroffen hatte, ergibt sich nach Auffassung des BAF gleichwohl eine hinreichende Rechtssicherheit sowohl für die bestehenden Flugverfahren als auch für die zukünftige Festlegung lärmgünstiger Flugverfahren.

Der Direktor des BAF, Prof. Dr. Nikolaus Herrmann, nimmt wie folgt Stellung: „Die Gerichtsverfahren zeigen die Schwierigkeiten bei der Festlegung von Flugverfahren, die der Entlastung von Hochbetroffenen dienen, aber bisher nicht oder gering belastete Menschen neu oder zusätzlich betreffen. Ich freue mich jedoch, dass die im Expertengremium Aktiver Schallschutz des Forums Flughafen und Region (FFR) entworfenen, von der Fluglärmkommission empfohlenen, von der DFS Deutschen Flugsicherung GmbH geplanten und durch das Umweltbundesamt bestätigten „segmentierten Anflugverfahren“ Bestand haben. Das BAF steht auch weiterhin Maßnahmen zur Fluglärmminderung, die durch eine breite Übereinstimmung in der Rhein-Main-Region getragen werden, offen gegenüber.“

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ist die nationale Aufsichtsbehörde über Flugsicherungsorganisationen in Deutschland. Es hat die Aufsichtsfunktion am 04. August 2009 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMBVBS) übernommen. Grundlage sind die Verordnungen der Europäischen Union zum Einheitlichen Europäischen Luftraum (Single European Sky, SES).

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