BAF

Gericht erklärt Wannseeroute für rechtswidrig

Das OVG Berlin-Brandenburg hat am 23.01.2013 seine erste Entscheidung für die Flugverfahren am künftigen Flughafen Berlin Brandenburg (BER) getroffen.

Ausgabejahr 2013
Datum 23.01.2013

Nr. 02/2013

Die Flugverfahren waren durch das BAF im Januar 2012 festgesetzt worden. Gegenstand dieses Verfahrens war die sog. "Wannseeroute". Die Kläger waren verschiedene Privatpersonen und die Gemeinden Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf sowie eine Umweltvereinigung. Das Gericht hat seine Entscheidung ausschließlich darauf gestützt, dass bei der Festlegung des Flugverfahrens die Risiken für den Forschungsreaktor BER II in Berlin-Wannsee nicht ausreichend ermittelt worden seien. Zu den Lärmauswirkungen des Flugverfahrens hat sich das Gericht in seiner mündlichen Urteilsbegründung nicht weiter geäußert. Die Revision zum BVerwG ist zugelassen worden.

Über die weiteren Schritte wird das BAF nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe entscheiden.

Ansprechpartnerin
Kerstin Weber
Stabsstelle Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 06103 / 8043 145, E-Mail: presse@baf.bund.de