BAF

Windkraftanlagen kontra Flugsicherheit

Ausgabejahr 2013
Datum 12.09.2013

DFS und Aufsichtsamt informieren über Gefahren für die Luftfahrt

Nr. 08/2013

In einem Pressegespräch informierten das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) und die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH über die Gefahren für die Flugsicherheit, die von Windkraftanlagen ausgehen können. Im Radius von 15 Kilometern um Radaranlagen und sogenannten UKW-Drehfunkfeuern bedarf der Bau einer Windkraftanlage der Zustimmung durch die Aufsichtsbehörde. Der Direktor des BAF, Prof. Dr. NikolausHerrmann, erläuterte den Genehmigungsprozess und die dafür geltenden nationalen und internationalen Regelungen. „Wir sind keine Verhinderer der Energiewende, wie uns gelegentlich vorgeworfen wird“, versicherte Herrmann, „wir sind für die Sicherheit im Luftverkehr verantwortlich und müssen mitunter unangenehme Entscheidungen treffen.“ Herrmann legte die Gründe dar, warum der Bau von Windkraftanlagen gelegentlich aus Sicherheitsgründen abgelehnt oder eingeschränkt werden müsse.

DFS-Pressesprecher Axel Raab stellte die Funktionsweise der Navigationsanlagen dar und erklärte, warum diese durch Windkraftanlagen gestört und zu einer potentiellen Gefahr für den Flugverkehr werden können. „Sicherheit hat bei uns höchste Priorität“, stellte Raab klar, „beim Thema Sicherheit kann es keine Kompromisse geben.“ Die DFS erstellt im Auftrag des BAF die gutachterlichen Stellungnahmen, die zu einer Genehmigung, Ablehnung oder Einschränkung einer Windkraftanlage herangezogen werden. Wichtigste Kriterien im Genehmigungsverfahren sind der Standort, die Höhe und die Anzahl der einzelnen Windräder.

Dabei werden der Flugsicherung nur solche Bauanträge zur Begutachtung vorgelegt, die innerhalb der sogenannten Anlagenschutzbereiche um die Flugsicherungsanlagen liegen. Das BAF konnte bei diesen Anträgen in über 90 Prozent der Fälle eine Zustimmung zur Errichtung aussprechen. Häufig kann aber dort keine Zusage gegeben werden, wo zu bereits bestehenden Windenergieanlagen weitere hinzukommen sollen.

Ansprechpartnerin beim BAF:
Kerstin Weber, Stabsstelle Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 06103 / 8043 145, E-Mail: presse@baf.bund.de

 Ansprechpartner bei der DFS:
Axel Raab, Pressesprecher DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Telefon: 06103-707 4160, E-mai: axel.raab@dfs.de

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) ist die nationale Aufsichtsbehörde über zivile Flugsicherungsorganisationen in Deutschland. Sie ist dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) unterstellt und hat ihren Sitz in Langen (Hessen). Grundlage der Aufsichtsfunktion sind Verordnungen der Europäischen Union zum Einheitlichen Europäischen Luftraum (Single European Sky)

Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH ist ein bundeseigenes, privatrechtlich organisiertes Unternehmen mit 6.000 Mitarbeitern. Die DFS sorgt für einen sicheren und pünktlichen Flugverlauf. Die Mitarbeiter koordinieren täglich bis zu 10.000 Flugbewegungen im deutschen Luftraum, im Jahr rund drei Millionen. Deutschland ist damit das verkehrsreichste Land in Europa. Das Unternehmen betreibt Kontrollzentralen in Langen, Bremen, Karlsruhe und München. Zudem ist die DFS in der Eurocontrol-Zentrale in Maastricht vertreten und in den Kontrolltürmen der 16 internationalen Flughäfen. Die DFS erbringt weltweit Beratungs- und Trainingsleistungen und entwickelt und vertreibt Flugsicherungssysteme. Auch flugrelevante Daten, Luftfahrtpublikationen und Flugberatung gehören zum Angebot. Die DFS hat folgende Geschäftsbereiche: Center, Tower, Aeronautical Solutions und Aeronautical Information Management.

 

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