BAF

Anflugverfahren über Ludwigsfelde rechtmäßig

Ausgabejahr 2014
Datum 04.03.2014

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute die Klage der Stadt Ludwigsfelde gegen Flugverfahren am künftigen Hauptstadtflughafen BER abgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Nr. 02/2014

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die von der Stadt vorgeschlagenen alternativen Verfahren und Betriebskonzepte unter Lärmschutzgesichtspunkten nicht vorzugswürdig sind. Das vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) festgelegte Routensystem stellt ein Grundgerüst dar, mit dem der zugelassene Verkehr mit allen Luftfahrzeugen bei allen Wetterbedingungen sicher, geordnet und flüssig bewältigt werden kann. Die Richter sahen in den von der Klägerin vorgeschlagenen Maßnahmen keine für alle Szenarien des Flugbetriebs geeigneten Varianten. Das Gericht hat jedoch darauf hingewiesen, dass das BAF nach Auswertung des tatsächlichen Flugbetriebs nach Eröffnung des BER prüfen muss, inwieweit ergänzende Anflugverfahren zur Lärmminderung beitragen können. Dies ist ohnehin in Abstimmung mit der Fluglärmkommission vorgesehen.

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ist die nationale Aufsichtsbehörde über zivile Flugsicherungsorganisationen in Deutschland. Sie ist dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstellt und hat ihren Sitz in Langen (Hessen). Grundlage der Aufsichtsfunktion sind Verordnungen der Europäischen Union zum Einheitlichen Europäischen Luftraum (Single European Sky).

Ansprechpartnerin:
Kerstin Weber
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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