BAF

Bundesverwaltungsgericht hebt OVG – Urteil zur Wannseeroute auf

Ausgabejahr 2014
Datum 26.06.2014

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat heute der Revision des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAF) gegen ein Urteil des OVG Berlin-Brandenburg stattgegeben. Die Sache wurde zur erneuten Verhandlung an das OVG zurückverwiesen.

Nr. 04/2014

Gegenstand der Entscheidung war ein Abflugverfahren vom künftigen Flughafen Berlin-Brandenburg BER. Das Flugverfahren führt in einer Entfernung von etwa 3 km am Forschungsreaktor BER II der Helmholtz-Gemeinschaft in Berlin-Wannsee vorbei. Das OVG hatte das Flugverfahren im Januar 2013 für rechtswidrig erklärt. Dagegen richtete sich die Revision des BAF.

Das BVerwG hat in seiner mündlichen Begründung klargestellt, das das OVG die Risiken eines Flugzeugabsturzes in der Nähe des Reaktors selbst hätte aufklären müssen. Demgegenüber hatte das OVG seine Entscheidung auf eine mangelnde Aufklärung des Risikos durch das BAF gestützt.

Der Direktor des BAF, Nikolaus Herrmann, sagte hierzu nach der Urteilsverkündung:

„Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts. Wir haben jetzt Klarheit darüber gewonnen, welche Belange künftig zusätzlich zum Lärmschutz bei der Festsetzung von Flugverfahren zu berücksichtigen sind.“

In der neuen Verhandlung vor dem OVG Berlin-Brandenburg muss aufgeklärt werden, ob überhaupt relevante Risiken für den Reaktor bestehen, die zu einer Aufhebung des Flugverfahrens führen.

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ist die nationale Aufsichtsbehörde über zivile Flugsicherungsorganisationen in Deutschland. Sie ist dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstellt und hat ihren Sitz in Langen (Hessen). Grundlage der Aufsichtsfunktion sind Verordnungen der Europäischen Union zum Einheitlichen Europäischen Luftraum (Single European Sky).

Ansprechpartnerin:
Kerstin Weber
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 06103 / 8043 145, presse@baf.bund.de