BAF

Flughafen Zürich beantragt neues Betriebsreglement beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) der Schweiz

Ausgabejahr 2014
Datum 14.10.2014

Die geplanten baulichen Änderungen sowie die Entflechtung bestimmter An- und Ablugrouten des Flughafens werden der Öffentlichkeit vorgestellt und zur Einsichtnahme veröffentlicht. 

Nr. 05/2014

Der Flughafen Zürich plant eine Änderung seines Betriebsreglements, um eine Entflechtung der Anflüge aus dem Osten mit den Abflügen in Richtung Norden zu erreichen. Eine Sicherheitsüberprüfung am Flughafen Zürich hat ergeben, das das aktuelle System mit den zahlreichen sich kreuzenden Flugverfahren zu komplex ist.

Geplant ist deshalb, die Anflüge auf die Piste 28 von den Abflügen der Pisten 34 und 32 besser zu trennen. Diese Änderungen sind Bestandteil des beantragten neuen Betriebsreglements 2014. Außerdem sollen neue Schnellabrollwege für die Pisten 28 und 34 für ein schnelleres und sicheres Verteilen der Flugzeuge auf dem Vorfeld sorgen.

Grundlage für den Betrieb und die Infrastruktur von Schweizer Flughäfen ist ein Objektblatt des Sachplanes Infrastruktur der Luftfahrt (SIL). Für den Flughafen Zürich legt der SIL-Prozess den Rahmen für bauliche und betriebliche Entwicklungen fest. Die Schweizer Gesetzeslage sieht eine Beteiligung der betroffenen Gebietskörperschaften und Anwohner vor. In diesem Rahmen sind auch die entsprechenden süddeutschen Gebietskörperschaften zur Stellungnahme eingeladen.

Die Festlegung der den deutschen Luftraum betreffenden Flugverfahrensabschnitte liegt in der Zuständigkeit des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung nach § 27 a Absatz 2 Satz 1 der Luftverkehrsordnung (LuftVO). Die Öffentlichkeitsbeteiligung in Deutschland erfolgt über den beim baden-württembergischen Ministerium für Verkehr und Infrastruktur angesiedelten Fluglärmbeirat. Dieser ersetzt die üblicherweise in Deutschland zuständige Fluglärmkommission.

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ist die nationale Aufsichtsbehörde über zivile Flugsicherungsorganisationen in Deutschland. Sie ist dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVI) unterstellt und hat ihren Sitz in Langen (Hessen).

Ansprechpartnerin:

Kerstin Weber
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 06103 / 8043 145, presse@baf.bund.de