BAF

Südumfliegung Frankfurt wird in der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht entschieden

Ausgabejahr 2014
Datum 12.12.2014

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) kann Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Kassel einlegen

Nr. 06/2014

Im September 2013 hatte der VGH in Kassel die sog. Südumfliegung am Flughafen Frankfurt Main für rechtswidrig erklärt und keine Revision zugelassen. Dagegen hat das BAF Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig eingelegt. Die obersten Bundesrichten haben nun entschieden, dass die Revision aufgrund grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen war, damit Rechtsfragen in einem Revisionsverfahren geklärt werden können.

Das Revisionsverfahren vor dem BVerwG schließt sich nun unmittelbar an. Der nächste Schritt ist die Begründung der Revision durch das BAF. Die hierfür vorgesehene Frist beträgt einen Monat. Sie kann jedoch durch das Gericht verlängert werden. Bis zum Abschluss des Revisionsverfahrens wird die Südumfliegung zunächst weiter genutzt.

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ist die nationale Aufsichtsbehörde über zivile Flugsicherungsorganisationen in Deutschland. Sie ist dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstellt und hat ihren Sitz in Langen (Hessen). Grundlage der Aufsichtsfunktion sind Verordnungen der Europäischen Union zum Einheitlichen Europäischen Luftraum (Single European Sky).

Ansprechpartnerin:
Kerstin Weber
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 06103 / 8043 145, presse@baf.bund.de