BAF

Flugsicherung und Windenergie - Bundesverwaltungsgericht bestätigt Entscheidung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung

Ausgabejahr 2016
Datum 08.04.2016

Das Leipziger Gericht hat die erste höchstrichterliche Entscheidung zur Störung von Anlagen der zivilen Flugsicherung durch Windkraftanlagen gefällt.

Nr. 01 vom 08.04.2016

Gegenstand des Revisionsverfahrens am 07.04.2016 war die beabsichtigte Errichtung von vier Windkraftanlagen im Schutzbereich eines Drehfunkfeuers der Flugsicherung bei Hannover (DVOR Leine). Das BAF hatte nach § 18a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) entschieden, dass diese Anlagen nicht errichtet werden dürfen, weil sie die Funksignale des Drehfunkfeuers stören können.

Der Anlagenbetreiber ließ die Entscheidung des BAF gerichtlich überprüfen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hatte im Dezember 2014 bereits festgestellt, dass die Entscheidung des BAF nicht zu beanstanden sei.

Das BVerwG hat mit seinem Urteil die Auffassung des BAF und damit das Urteil des OVG bestätigt. Für die Frage, ob eine Störung  möglich ist, ist auf die technische Funktionsfähigkeit der Flugsicherungseinrichtung abzustellen. Das BAF stützt sich hierbei nach Meinung des Gerichts zu Recht auf die gutachtliche Stellungnahme der Flugsicherungsorganisation. Der Gesetzgeber hat dem Gutachten der Flugsicherung einen hohen Stellenwert eingeräumt.

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) ist die nationale Aufsichtsbehörde über zivile Flugsicherungsorganisationen in Deutschland. Zu den Aufgaben gehört u.a. auch der Schutz der zivilen Flugsicherungseinrichtungen nach § 18a LuftVG. Diese sind für die sichere, geordnete und flüssige Abwicklung des Luftverkehrs unerlässlich. Das BAF ist dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstellt und hat seinen Sitz in Langen (Hessen). Grundlage der Aufsichtsfunktion sind Verordnungen der Europäischen Union zum Einheitlichen Europäischen Luftraum (Single European Sky).

Ansprechpartnerin:

Kerstin Weber, Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Tel.: 06103 / 8043 145, presse@baf.bund.de

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