BAF

Wannseeroute kommt

Ausgabejahr 2017
Datum 29.09.2017

Das Oberverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung am 28.09.2017 die Wannseeroute bestätigt

Das Gericht hat über die Rechtmäßigkeit der Wannseeroute verhandelt. Dabei ging es um die Absturzwahrscheinlichkeit auf den Forschungsreaktor BER II in Berlin-Wannsee, um Terrorrisiken und um Fluglärm. Das Gericht hat die Absturzwahrscheinlichkeit als so gering angesehen, dass sie dem Restrisiko zugeordnet werden konnte. Das Restrisiko beschreibt das allgemeine Lebensrisiko, das von jedem zu tragen ist. Das Risiko eines Terroranschlags auf den Forschungsreaktor wird durch die festgelegten Flugverfahren nicht beeinflusst. Auch konnte eine eindeutig lärmgünstigere Route nicht ermittelt werden.

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF)  hatte die Wannseeroute für den künftigen Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) bereits 2012 festgelegt. Bei der ersten Verhandlung im Jahr 2013 hatte das OVG Berlin-Brandenburg noch die Rechtswidrigkeit der Wannseeroute festgestellt. Diese Feststellung wurde 2014 im Revisionsverfahren vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig aufgehoben und das Verfahren zum OVG Berlin-Brandenburg zurückverwiesen. Das OVG Berlin-Brandenburg hat nunmehr ein Sachverständigengutachten eingeholt. Dieses hat die Absturzwahrscheinlichkeiten auf das Gelände des Forschungsreaktors ermittelt. Diese Wahrscheinlichkeiten liegen für einen schweren atomaren Unfall im Restrisiko. Das Gericht ist den Feststellungen der Sachverständigen gefolgt. Damit kann die Wannseeroute nach Eröffnung des BER wie festgelegt geflogen werden.

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ist die nationale Aufsichtsbehörde über zivile Flugsicherungsorganisationen in Deutschland. Sie ist dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstellt und hat ihren Sitz in Langen (Hessen). Grundlage der Aufsichtsfunktion sind Verordnungen der Europäischen Union zum Einheitlichen Europäischen Luftraum (Single European Sky).