BAF

8.33 kHz Kanalrasterumstellung im VHF-Sprechfunk: spätester Antragstermin ist 03.10.2018!

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung informiert die Allgemeine Luftfahrt

Ausgabejahr 2018
Datum 26.09.2018

Durch EUROCONTROL in seiner Rolle als Network-Manager wurde im Rahmen eines notwendig gewordenen Block Plannings (Blockweise Betrachtung nicht lösbarer Frequenzsuchen) eine sogenannte „Freezing Period“ im Zeitraum 08.10. bis zum 02.12.2018 angesetzt. In dieser Zeit ist es nicht möglich, neue Funkstellen in die internationale Frequenzkoordinierungsdatenbank einzutragen und entsprechende Abstimmungsverfahren mit den Nachbarstaaten zu starten. Unter Berücksichtigung des 28 Tage dauernden Koordinierungsprozesses (siehe www.baf.bund.de/kanalraster_antrag  ) ist demnach eine zeitgerechte Bearbeitung von Frequenzanträgen, die eine internationale Koordinierung erfordern, durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung nur möglich, wenn das zugehörige Verfahren bis spätestens 05.10.2018 durch das BAF initiiert wurde.

Aus vorgenanntem Grund informiert das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung darüber, dass Anträge auf Umstellung des Kanalraster, die nach dem 03.10.2018 eingehen, nicht mehr zeitgerecht bearbeitet werden können. Entsprechendes ist durch die Frequenzinhaber bei der Beantragung zu beachten.

 

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf www.baf.bund.de/kanalraster

Pressekontakt:
Kerstin Weber
Telefon: 06103 / 8043-145
presse@baf.bund.de

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) ist die nationale Aufsichtsbehörde über zivile Flugsicherungsorganisationen in Deutschland. Das BAF ist dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstellt und hat seinen Sitz in Langen (Hessen). Grundlage der Aufsichtsfunktion sind Verordnungen der Europäischen Union zum Einheitlichen Europäischen Luftraum (Single European Sky).