BAF

Südumfliegung gerichtlich bestätigt

Ausgabejahr 2019
Datum 14.02.2019

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat heute die Klagen gegen die sogenannte Südumfliegung am Flughafen Frankfurt abgewiesen.

Die Südumfliegung sei rechtmäßig und verletze die Kläger nicht in ihren Rechten. Sie sei jedenfalls für einen Übergangszeitraum nicht zu beanstanden. Alternativen, die die Kläger vorgeschlagen hatten, seien für die Verkehrsabwicklung nicht in gleichem Maße geeignet und auch unter Lärmgesichtspunkten nicht eindeutig vorzugswürdig.

Die Südumfliegung ist ein stark beflogenes Abflugverfahren am größten Verkehrsflughafen Deutschlands. Sie wurde im Zusammenhang mit der Eröffnung der Landebahn Nordwest 2011 festgelegt und in Betrieb genommen. Die Klage wurde bereits im September 2013 in Kassel verhandelt. Der VGH hatte der Klage seinerzeit stattgegeben. Das Bundesverwaltungsgericht hatte dieses Urteil 2015 aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung an den VGH Kassel zurückverwiesen. Geklagt hatten mehrere Kommunen und Privatpersonen aus dem Bereich südwestlich des Flughafens.

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