BAF

Neues von der 8,33 kHz Umstellung im Sprechfunk

Ausgabejahr 2019
Datum 02.04.2019

BAF informiert über aktuellen Stand zur Umstellung auf 8,33 kHz

Im aeronautischen Sprechfunk dominierte 2018 das Thema Umstellung auf das neue Kanalraster. Die Anträge aller zur Umstellung beantragten Bodenfunkstellen wurden bis zum Jahresende 2018 abgeschlossen. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) stellt auf seiner Webseite eine Liste bereit, die einen Auszug der für Segel- oder Motorflugplätze vom BAF im Frequenzbereich 118 – 137 MHz mit neuem 8.33 kHz Kanalraster festgelegten Frequenzen zeigt.

Ab dem neuen Jahr 2019 dürfen die Funkgeräte nicht mehr im alten 25kHz-Kanalraster betrieben werden. Nur bei wenigen hervorzuhebenden Ausnahmen darf hiervon abgewichen werden. Dazu gehört der Kanal 121.500, der nur für den Sprechfunkverkehr in Notfällen zu nutzen ist. Für alle Frequenzinhaber, die die Umstellung noch nicht vorgenommen haben, besteht auch weiterhin die Möglichkeit, einen Antrag bei der Bundesnetzagentur oder beim BAF selbst zu stellen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.baf.bund.de/faqfrequenzen.

Eine weitere Neuerung im Sprechfunk war die kurz vor Jahreswechsel veröffentlichte Neuzuordnung der Sprechfunkkanäle für die Bord-Bord Kommunikation von Luftfahrzeugen.

Ebenso wurden fast gleichzeitig auch die neuen Sammelkanäle für den zweckgebunden Sprechfunk zwischen Bodenfunkstellen und Luftfahrzeugen bekannt gegeben. So wurde unter anderem auch der Kanal 134.005 für die in der Aero-Stadt Friedrichshafen so bedeutende Luftschifffahrt kommuniziert.