BAF

Neue TEDGO-Abflugverfahren haben Bestand

Ausgabejahr 2024
Datum 06.06.2024

Die Kläger haben ihre Klagen gegen die neuen TEDGO-Abflugverfahren am Flughafen Stuttgart zurückgenommen. Ein neuer Beschluss der Fluglärmkommission liegt nicht vor.

Der Termin am 11.06.2024 zur Mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg findet nicht statt. Es sollte über die Rechtmäßigkeit der neuen TEDGO-Abflugverfahren verhandelt werden. Die Kläger haben kurzfristig ihre Klagen zurückgenommen. 

Die Fluglärmkommission (FLK) Stuttgart hat in ihrer Sitzung am 06.05.2024 keine Empfehlung für oder gegen die neuen TEDGO-Abflugverfahren an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) gerichtet. Die Annahmen, die zur Festlegung der neuen TEDGO-Abflugverfahren getroffen wurden, haben sich durch den bisherigen Betrieb bestätigt. 

Die FLK Stuttgart hatte sich mit Beschluss vom 04.07.2022 für die Einführung der neuen TEDGO-Abflugverfahren in einem einjährigen Probebetrieb ausgesprochen. Die Umsetzung erfolgte nach gängiger Rechtslage und Praxis des BAF im Wege einer unbefristeten, regulären Festlegung.

Im Rahmen des Probebetriebs vom 23.02.2023 bis 22.02.2024 haben sich die für die neuen TEDGO-Abflugverfahren sprechenden Annahmen bezüglich Fluglärmbelastung und Treibstoffverbrauch/CO2-Ausstoß insgesamt bestätigt. Die Ergebnisse wurden in der Sitzung der FLK-Stuttgart am 06.05.2024 vorgestellt. Im Ergebnis hat die FLK jedoch keine Empfehlung für oder gegen die neuen TEDGO-Abflugverfahren an das BAF gerichtet.

Selbstverständlich steht es der FLK frei, zukünftig Beschlüsse hierzu zu fassen und dem BAF mitzuteilen, welches Verhalten sie erwartet. Das BAF ist verpflichtet, sich mit den Empfehlungen auseinanderzusetzen, die Entscheidung obliegt aber dem BAF. Hierbei sind allein die Sachargumente maßgeblich. Relevante Argumente gegen den Bestand der neuen Flugverfahren sind wiederum bislang weder vorgetragen worden noch ersichtlich.

Pressekontakt:
Kerstin Weber
Telefon: 06103 / 8043-130
presse@baf.bund.de

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) ist die nationale Aufsichtsbehörde über zivile Flugsicherungsorganisationen in Deutschland. Das BAF ist dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstellt und hat seinen Sitz in Langen (Hessen). Grundlage der Aufsichtsfunktion sind Verordnungen der Europäischen Union zum Einheitlichen Europäischen Luftraum (Single European Sky).

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