BAF

Verhandlung VGH Kassel zur Südumfliegung

Anfang 14.02.2019 10:15 Uhr
Ende 14.02.2019
Dauer 1 Tag

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof wird an diesem Tag im Verwaltungsstreitverfahren zur Südumfliegung am Flughafen Frankfurt Main eine mündliche Verhandlung durchführen.

Das Bundesveraltungsgericht in Leipzig hatte das Urteil des VGH Kassel vom 03.09.2013 aufgehoben. Der Rechtsstreit wurde zur weiteren Klärung des Sachverhalts nach Kassel zurückverwiesen. Dabei wird zu klären sein, ob sich unter Lärmgesichtspunkten ein anderen Flugverfahren aufdrängt als die vom BAF 2011 festgelegte sog. "Südumfliegung". Dagegen geklagt hatten mehrere Gemeinden in Hessen und Rheinland-Pfalz sowie Privatpersonen.

Die Südumfliegung führt die Flugzeuge, die am Frankfurter Flughafen vom Parallelbahnsystem (Centerbahn 25C und Südbahn 25L) in Richtung Westen starten und Ziele im Nordwesten und Norden ansteuern, zunächst in südliche Richtung. Nach einer Kurve fliegen die Flugzeuge dann zwischen Main und Wiesbaden weiter in Richtung Norden und westlich von Mainz in Richtung Nordwesten.

Adresse

Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH)
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel ist das Oberverwaltungsgericht (OVG) der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Hessen. Er ist die letzte Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Goethestraße  41-43
34119 Kassel